Der eigene Wille zählt

Um Ihre Zukunft selbst zu gestalten, auch wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, ist es notwendig, frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

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PatientenVerfügung
Durch eine Patienten-Verfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei gewissen Krankheitszuständen wünschen oder nicht. Sie regeln damit nicht, wer Entscheidungen für Sie treffen soll.

VorsorgeVollmacht
Über eine Vorsorge-Vollmacht können Sie festlegen, dass eine bestimmte Person einzelne oder alle Angelegenheiten für Sie wahrnehmen kann, falls Sie geschäfts-, handlungs- oder einwilligungsunfähig sind. Dazu zählen ärztliche und pflegerische Maßnahmen, Unterbringungs- sowie Versicherungsangelegenheiten, Vermögensfragen sowie betriebliche Aspekte bei Selbstständigkeit. In die Vorsorge-Vollmacht gehört auch eine BetreuungsVerfügung. Damit legen Sie fest, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll, falls dieses erforderlich wird.

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