Der Versicherungsschutz für neben- oder hauptberuflich genutzte Gegenstände ist in der Hausratversicherung nicht immer eindeutig geregelt.
Viele Arbeiten werden heutzutage von zu Hause aus erledigt. Fraglich ist, ob die beruflich genutzte Ausstattung ausreichend versichert ist. In der Regel sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf und Gewerbe dienen, mitversichert. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um Ihr eigenes oder fremdes Eigentum oder das Ihres Arbeitgebers handelt.
Ist die berufliche Ausstattung jedoch in einem ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzten Arbeitszimmer untergebracht, gelten andere Regeln.
Während viele Versicherer dafür eine gesonderte Gewerbeversicherung fordern, haben andere Gesellschaften das Risiko in die Hausratversicherung integriert. Dann sollte das Arbeitszimmer allerdings eine gewisse Größe nicht überschreiten und auch der erlaubte Inventaranteil hat Grenzen.
Bei Handelsware und Musterkollektionen ist besondere Vorsicht geboten, da diese Dinge in Standardbedingungen ausgeschlossen sind. Handelsvertreter sollten überprüfen, ob die eigene oder zur Verfügung gestellte Ware versichert ist. In einigen Deckungskonzepten ist das der Fall, allerdings greifen Entschädigungsgrenzen, die stark variieren.
Verbleibt die Ware gelegentlich im Kraftfahrzeug, bietet nur eine Auto-Inhaltsversicherung ausreichenden Versicherungsschutz.
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