Wird durch Ihr Tier ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, so haften Sie als Tierhalter. Auch die Operation (OP) Ihres geliebten Vierbeiners kann Sie viele Tausend Euro kosten. Deshalb ist der richtige Versicherungsschutz ganz wichtig.

Halten Sie einen Hund oder ein Pferd zu rein privaten Zwecken, haften Sie im Schadensfall ohne Verschulden nach der Gefährdungshaftung des § 833 BGB: Sie müssen einfach zahlen!

Halten Sie einen Hund oder ein Pferd beruflich, zum Beispiel als Hofhund, als Wachhund auf Ihrem Betriebsgrundstück oder als Reitpferd in Ihrer Reitschule, greift die weniger strenge Verschuldenshaftung nach § 823 BGB.

Werden an Sie Schadenersatzansprüche gestellt, überprüft Ihre Tierhalter-Haftpflicht die Ansprüche, den Grund und die Höhe. Haften Sie, wird bezahlt. Haften Sie nicht, wird der Schaden abgewehrt. Man spricht hier auch von der passiven Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung.

Zum Schutz Geschädigter haben einige Bundesländer eine Pflichtversicherung für Hundehalter eingeführt.

In weiteren Bundesländern gilt die Pflichtversicherung nur für bestimmte Hunderassen.

Wegen der komplizierten Haftungssituation und der immens hohen Kosten bei einem Schaden sollte jeder Hunde- und Pferde-Halter sich selbst verpflichten und eine Haftpflicht abschließen.

Für Ihre Vierbeiner gibt es eine große Palette weiterer Versicherungen. Empfehlen möchten wir Ihnen die wichtige und auch bezahlbare OP-Krankenversicherung.

Die Versicherung kann Ihnen zwar nicht Ihre Sorgen abnehmen. Aber sie macht Operationen in vielen Fällen finanziell erst möglich. So betragen die durchschnittlichen OP-Kosten für Pferde circa 2.200 Euro. Dabei kann es sich um eine Zahn-OP für circa 1.000 Euro, aber auch um eine Kolik-OP für circa 5.000 Euro handeln.

Hund und Pferd bereiten viel Freude. Als Tierhalter haben Sie aber auch eine Verpflichtung den Tieren gegenüber − und Ihren Mitmenschen.

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