… aus der Schadenspraxis
„Ein Metallteil hat mir den Reifen aufgeschlitzt und ich bin dadurch in eine Leitplanke gefahren. Muss ich jetzt die Leitplanke bezahlen, obwohl mich keine Schuld trifft?“
„Leider ja! Im Rahmen der Gefährdungs- oder Halterhaftung müssen Sie für den Schaden aufkommen. Allein der Betrieb eines Kfz stellt schon eine Gefahrenquelle dar. Aus diesem Grund haftet der Halter des Fahrzeugs auch, ohne dass ihm ein Verschulden nachgewiesen werden muss!“