Für Arbeitnehmer wird ab der siebten Krankheitswoche das Arbeitseinkommen nur teilweise durch die gesetzlichen Krankenkassen abgesichert.
Durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist das Einkommen in den ersten sechs Krankheitswochen vorerst gesichert. Anspruch auf Lohnfortzahlung haben alle Arbeitnehmer.
Ab der siebten Krankheitswoche tritt bei gesetzlich Versicherten die gesetzliche Krankenkasse ein. Arbeitnehmern entsteht dann auf jeden Fall eine Einkommenslücke, da die Lebenshaltungskosten wohl gleich hoch bleiben. Warum entsteht die Einkommenslücke? Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der geringere dieser beiden Werte wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt; das sind die Beiträge zur Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entfallen. |
Der Restbetrag wird als Krankengeld ausbezahlt. Das Ergebnis: Es fehlen schnell einige Hundert Euro im Monat.
Noch dramatischer wird es für Arbeitnehmer, deren Arbeitseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Als Höchstwert gelten hier 70 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Die Einkommenslücke ist dann noch deutlich größer. Die Einkommenslücke beim Krankengeld können Sie durch ein Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung schließen. |