Bekommen Sie als Erwerbstätiger Ihre Renteninformation regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung? Dann schauen Sie genau hin. Denn eine entscheidende Frage bleibt dort unbeantwortet: Mit welchem Rentenbetrag können Sie auf dem Konto fest rechnen?

Einigermaßen verbindliche Auskunft liefert die Zahl zur bisher erreichten Rentenanwartschaft. Alle weiteren Werte sind leider unsicher. So wird bei der hochgerechneten Rente zum Renteneintrittsalter davon ausgegangen, dass Sie bis zum Renteneintritt gleich hohe Beiträge wie in den vergangenen fünf Jahren zahlen werden. Auch bei den Hochrechnungen mit Rentensteigerungen von einem oder zwei Prozent handelt es sich nur um Annahmen und nicht um eine verbindliche Auskunft.

Einkommensteuer im Alter
Verbindlich ist aber heute schon, dass Ihre Rente der Deutschen Rentenversicherung steuerpflichtig sein wird. Wer 2015 in Rente geht, muss 70 Prozent der Rente versteuern. Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich für künftige Rentner. Bei Rentenbeginn im Jahr 2040 ist Ihre Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Beiträge zur Krankenkasse Auch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verlangen ihren Anteil von der gesetzlichen Rente. Für Pflichtversicherte gewährt die Rentenkasse automatisch einen Zuschuss. Freiwillig Versicherte müssen einen Antrag stellen. Den Zusatzbeitrag zur GKV trägt der Rentner alleine. Im Durchschnitt sind so ca. zehn Prozent der Rente an die GKV abzuführen.

Vorgezogener Ruhestand Wer früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen, höchstens 14,4 Prozent. Dieser Wert fehlt in der Renteninformation.