Für die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen entstehen Kosten von 4.000 bis 7.000 Euro, in Einzelfällen sogar mehr. Ob die gesetzlichen Krankenkassen etwas davon übernehmen, hängt von der Schwere der Fehlstellung ab.
Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, also eine erhebliche Kieferfehlstellung, die das Atmen, Kauen, Beißen oder Sprechen behindert, darf die Krankenkasse eine Leistung erstatten. Die Behandlungsbedürftigkeit stufen die gesetzlichen Krankenkassen dazu in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) ein.
In den Stufen 1 und 2 übernehmen die Krankenkassen keine Leistungen. In den Stufen 3, 4 und 5 kommen die Krankenkassen für die wirtschaftlichen und zweckmäßigen Leistungen auf.
Aber auch wenn die Krankenkasse in den KIG-Stufen 3, 4 und 5 einen Hauptteil der Kosten übernimmt, müssen Patienten mit Zusatzkosten rechnen.
So müssen Patienten zum Beispiel Brackets aus Keramik oder den Einsatz von hochelastischen Bögen, wodurch die Behandlung weniger schmerzhaft und schonender ist, selber bezahlen.
Auch in den KIG-Stufen 1 und 2 zahlen die Kassen keinen Euro. Es gibt aber private Zusatzversicherungen, die auch für diese Stufen eine Leistung vorsehen.
Eine private Zusatzversicherung kann also helfen. Wichtig: Die Versicherung muss abgeschlossen werden, bevor eine notwendige Korrektur festgestellt wird. Sobald der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Fehlstellung diagnostiziert hat, lässt sich das Risiko nicht mehr versichern. Daher ist es sinnvoll, die Zusatzversicherung frühzeitig abzuschließen.
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