Versicherungsschutz im Ehrenamt
Ehrenamtliches Engagement bereichert unsere Gesellschaft und ist unverzichtbar geworden. Freiwillige setzen sich in allen Bereichen ein, beispielhaft bei der Feuerwehr, in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde, in der Kinder- und Altenpflege, in Bürgerinitiativen oder Beiräten.
Klassische Ehrenämter sind freiwillig, werden regelmäßig gemeinschaftlich zum Wohle Dritter ausgeübt und sind nicht auf einen materiellen Gewinn ausgerichtet. Manchmal werden Aufwandsentschädigungen erstattet.
Ehrenamtliche sind in ihrer Tätigkeit und auf dem Hin- und Rückweg zu ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Manche Länder und Träger haben private Gruppen-Unfallversicherungen für ihre Ehrenamtlichen abgeschlossen. Wie Sie persönlich im Ehrenamt unfallversichert sind, sollten Sie unbedingt bei Ihrem Träger erfragen.
Das gilt auch für den Fall, dass Sie einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Ihre Privathaftpflicht die ehrenamtliche Tätigkeit mitversichert.
Beiräte und Vereinsvorstände benötigen in jedem Fall eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.